GPSR-Verordnung – Wichtige Änderungen für den E-Commerce ab dem 13. Dezember

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Ab dem 13. Dezember 2024 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf Online-Händler in der gesamten Europäischen Union haben wird. Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) bringt eine Reihe wichtiger Änderungen in Bezug auf Produktsicherheit und Informationspflichten mit sich. Werfen wir einen Blick darauf, was die GPSR für die E-Commerce-Branche bedeutet und wie man sich darauf vorbereiten kann.

Was ist GPSR und welche Ziele verfolgt es?

Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) zielt darauf ab, sicherzustellen, dass jedes Produkt (neu, gebraucht, repariert oder generalüberholt), das auf dem EU-Markt verkauft wird, für Verbraucher sicher ist. Sie umfasst umfassende Anforderungen an die Gestaltung, Kennzeichnung und Überwachung von Produkten und legt besonderen Wert auf Transparenz in der Lieferkette. Dadurch kann die Quelle eines Produkts leicht identifiziert werden, was die Sicherheit der Käufer erheblich erhöht.

Warum ist GPSR wichtig für den E-Commerce?

Für den E-Commerce bedeutet die GPSR eine größere Verantwortung für die auf den Markt gebrachten Produkte, insbesondere wenn diese aus Ländern außerhalb der Europäischen Union importiert werden. Der Online-Handel ermöglicht es Verbrauchern, Produkte von Herstellern aus aller Welt zu erwerben, was die Herausforderung für Online-Händler erhöht, die Konformität der Produkte mit den Anforderungen des Zielmarktes zu überwachen. Dank der GPSR erhalten Kunden umfassendere Produktinformationen und die Gewissheit, dass Händler schnell auf potenzielle Sicherheitsprobleme reagieren.

Wichtig! Die GPSR betrifft ausschließlich Verbraucherprodukte (B2C). B2B-Transaktionen fallen nicht unter diese Regelung.

Wichtige Anforderungen der GPSR für E-Commerce-Händler

Die GPSR auferlegt eine Reihe von Pflichten für verschiedene wirtschaftliche Akteure entlang der Lieferkette, darunter:

  1. Hersteller – Sie müssen Produkte gemäß den GPSR-Anforderungen entwerfen, testen und kennzeichnen. Ebenso sind sie verpflichtet, technische Dokumentationen zu führen und ein Register über Kundenmeldungen zu erstellen.
  2. Importeure – Sie sind dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die auf den Markt gebrachten Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen und korrekt gekennzeichnet sind. Außerdem müssen sie Kopien der technischen Dokumentationen für 10 Jahre aufbewahren.
  3. Händler – Sie sind verpflichtet, zu überprüfen, ob die Produkte den Kennzeichnungsvorschriften entsprechen und ob diese die erforderlichen Anleitungen und Sicherheitsinformationen enthalten.

Pflichten von Herstellern und Importeuren – welche Schritte sind erforderlich?

Der Hersteller muss:

  • Produktsicherheit gewährleisten – Eine Risikoanalyse durchführen und technische Dokumentationen erstellen, die die Konformität des Produkts mit den Anforderungen bestätigen. Diese Unterlagen müssen 10 Jahre ab der Markteinführung aufbewahrt werden.
  • Das Produkt kennzeichnen – Identifikationsmerkmale hinzufügen (z. B. Typ-, Chargen- oder Seriennummer sowie Name oder Marke) und die Herstellerangaben (Name, Adresse, E-Mail) bereitstellen.
  • Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen bereitstellen – Diese müssen in der Sprache des Landes verfügbar sein, in dem das Produkt verkauft wird.
  • Ein Beschwerde- und Korrekturmaßnahmenregister führen – Alle Kundenmeldungen analysieren und durchgeführte Korrekturmaßnahmen dokumentieren.

Der Importeur muss:

  • Die Konformität des Produkts überprüfen – Sicherstellen, dass der Hersteller technische Dokumentationen bereitgestellt hat und das Produkt die Sicherheitsanforderungen erfüllt.
  • Das Produkt mit eigenen Angaben kennzeichnen – Falls die Informationen des Herstellers fehlen oder unvollständig sind, muss der Importeur diese mit seinen eigenen Daten ergänzen.
  • Die Dokumentation aufbewahren – Wie bei den Herstellern muss die technische Dokumentation 10 Jahre ab der Markteinführung des Produkts verfügbar sein.

Was muss ein Online-Händler beachten?

Sie müssen überprüfen, ob das Produkt gemäß den Anforderungen gekennzeichnet ist (Name oder Warenzeichen) und ob es alle erforderlichen Informationen über den Hersteller und den Importeur enthält (Post- und E-Mail-Adresse). Darüber hinaus sind Händler dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die beigefügten Anleitungen und Sicherheitsinformationen in die Sprache des Landes übersetzt sind, in dem das Produkt verkauft wird.

Sie sind außerdem verpflichtet, mit den Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten. Dies umfasst die Bereitstellung detaillierter Informationen über die Lieferkette – einschließlich der Lieferanten von Produkten, ihrer Komponenten oder Software, sowie über die Empfänger der verkauften Produkte. Diese Daten müssen für einen Zeitraum von 6 Jahren ab dem Zeitpunkt der Produktlieferung aufbewahrt werden.

Welche Produkte fallen nicht unter die GPSR?

Einige Produkte sind von der neuen Regelung ausgenommen, nämlich:

  • Arzneimittel,
  • Lebensmittel und Futtermittel,
  • Lebende Tiere und Pflanzen,
  • Genetisch veränderte Organismen und Mikroorganismen,
  • Nebenprodukte tierischen Ursprungs,
  • Pflanzenschutzmittel, auch Pestizide genannt,
  • Pflanzliche und tierische Produkte im Zusammenhang mit deren Fortpflanzung,
  • Antiquitäten,
  • Bestimmte Arten von Luftfahrzeugen,
  • Transportausrüstung, die vom Dienstleister für den Transport von Verbrauchern betrieben wird,
  • Produkte, die vor der Verwendung repariert, überholt oder recycelt werden müssen und ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.

Wie bereitet man sich auf die Einführung der GPSR vor?

  1. Produktaudit: Überprüfen Sie, ob die Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen, einschließlich Kennzeichnung, Anweisungen, technischer Dokumentation und der Identifikation des Herstellers sowie des Importeurs.
  2. Aktualisierung der Produktinformationen online: Die erforderlichen Identifikationsdaten des Herstellers sowie Sicherheitsinformationen müssen auf der Produktseite sichtbar sein. Achten Sie darauf, dass Ihre Produkte gemäß der GPSR gekennzeichnet sind.
  3. Zusammenarbeit mit Lieferanten: Stellen Sie sicher, dass jeder Lieferant die GPSR-Anforderungen erfüllt, insbesondere wenn das Produkt aus Nicht-EU-Ländern importiert wird. Es kann auch notwendig sein, Verträge mit Lieferanten zu aktualisieren, um vollständige Übereinstimmung zu gewährleisten.
  4. Schulung des Personals: Denken Sie daran, das Personal, das im Verkauf und Kundenservice tätig ist, bezüglich der neuen Vorschriften zu schulen, um vollständige Übereinstimmung in jeder Verkaufsphase sicherzustellen.

Unterstützung von Base

Bei Base arbeiten wir intensiv an der schnellstmöglichen Einführung von Funktionen, die eine reibungslose und einfache Anpassung an die Anforderungen der Richtlinie ermöglichen. Im Fall von Integrationen mit Marktplätzen werden wir den Austausch der durch die neue GPSR-Verordnung erforderlichen Informationen berücksichtigen. Einige Marktplattformen bereiten derzeit entsprechende Maßnahmen vor, um diese Anforderungen zu erfüllen. Wir überwachen diese Änderungen, um unsere Integrationen technisch anzupassen und Sie beim Verkauf gemäß den Vorgaben zu unterstützen.

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Der Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Keine der Inhalte in dieser Mitteilung sollte als eine Beratungsbeziehung zwischen Kunde und Berater interpretiert werden. Es sollten keine Maßnahmen ergriffen oder Entscheidungen basierend auf den dargestellten Informationen ohne die Konsultation qualifizierter rechtlicher Experten in Bezug auf Ihre spezifische Situation getroffen werden.

Über den Autor

Damian Liuras

Ich bin Mitarbeiter von Base - IT Customer Support (DACH-Region). Ich habe 10 Jahre Erfahrung im täglichen Kundenservice und im Umgang mit Verkäufern im E-Commerce-Sektor.

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