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E-commerce 8 Min. Lesezeit

Verkauf in die Schweiz: Zoll, Mehrwertsteuer und Versand – worauf Händler achten müssen

Von Oliver Kling Aktualisiert am
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Die Schweiz wirkt wie der naheliegendste Auslandsmarkt für deutsche Onlinehändler: gleiche Sprache, hohe Kaufkraft, direkte Nachbarschaft. Der erste Dämpfer kommt oft erst, wenn die ersten Sendungen beim Zoll hängen bleiben und Kunden die Nachforderungen an der Haustür verweigern. Der Grund dafür ist ein einziger, aber folgenreicher Umstand: Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, sondern zollrechtlich ein Drittland. Aus diesem Status folgt alles Weitere – von der Verzollung über die Mehrwertsteuer bis zur Frage, ob sich der eigene Versand überhaupt lohnt oder der Weg über einen Marktplatz der pragmatischere ist. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Punkte ein und zeigt ehrlich, für welche Sortimente sich der Aufwand rechnet – und für welche nicht.

Warum die Schweiz ein Drittland ist – und was daraus folgt

Die Schweiz gehört weder zur EU noch zur Europäischen Zollunion. Für den Warenverkehr bedeutet das: Jede Lieferung überschreitet eine echte Zollgrenze und muss ein- und ausgeführt, also verzollt werden. Was innerhalb der EU ein simpler innergemeinschaftlicher Versand wäre, wird beim Verkauf in die Schweiz zu einem grenzüberschreitenden Exportvorgang mit eigenen Formalitäten, Dokumenten und Steuerregeln.

Dieser Drittlandstatus ist der rote Faden hinter allen folgenden Themen. Er erklärt, warum eine Ausfuhranmeldung nötig ist, warum die Schweizer Mehrwertsteuer eine andere Logik hat als die deutsche Umsatzsteuer und warum Versandkosten und Laufzeiten höher ausfallen als beim reinen Inlandsgeschäft. Wer diese Zusammenhänge von Anfang an versteht, vermeidet die typischen Fehler – hängengebliebene Pakete, überraschte Kundinnen und Kunden und unkalkulierte Kosten. Der Verkauf in die Schweiz ist damit ein gutes Beispiel dafür, wie sich grenzüberschreitender E-Commerce sauber automatisieren lässt.

Zoll und Verzollung: Was beim Export in die Schweiz anfällt

Bei der Ausfuhr aus Deutschland und der Einfuhr in die Schweiz fallen mehrere Schritte an. Auf deutscher Seite ist für gewerbliche Sendungen eine Ausfuhranmeldung erforderlich, für die das Unternehmen eine EORI-Nummer benötigt. Auf Schweizer Seite folgt die Einfuhrzollanmeldung – diese übernimmt in der Praxis meist der beauftragte Paketdienstleister, der die Verzollung als Service abwickelt und die anfallenden Abgaben verauslagt.

Eine gute Nachricht vorweg: Für die meisten Konsumgüter sind die eigentlichen Zollgebühren gering oder null. Die Schweiz hat zum 1. Januar 2024 die Einfuhrzölle auf Industrieprodukte vollständig abgeschafft – betroffen sind sämtliche Waren der Zolltarifkapitel 25 bis 97 mit Ausnahme der Agrarprodukte. Für den Großteil des klassischen E-Commerce-Sortiments, von Elektronik über Möbel bis Bekleidung, entfällt der Einfuhrzoll damit unabhängig vom Ursprungsland. Wichtig ist die Abgrenzung: Lebensmittel und Agrarprodukte (Zolltarifkapitel 1 bis 24) bleiben zollpflichtig und werden weiterhin als Gewichtszölle erhoben.

Entscheidend ist jedoch, was die Zollabschaffung nicht bedeutet. Die Einfuhrzollanmeldung bleibt in jedem Fall Pflicht, und die Schweizer Einfuhrsteuer – also die Mehrwertsteuer auf den Warenwert – wird unverändert fällig. Zollfreiheit heißt hier nur Zollabgaben-Freiheit, nicht Steuerfreiheit. Genau diese Einfuhrsteuer ist der Punkt, an dem die meisten Onlinehändler ihre eigentliche Pflicht übersehen.

Ab wann werden Sie in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig?

Grundsätzlich zahlt bei einer Einfuhr der Empfänger die Schweizer Einfuhrsteuer. Für Kleinsendungen mit niedrigem Warenwert gibt es dabei eine Bagatellgrenze: Beträgt die Einfuhrsteuer 5 Franken oder weniger, wird sie nicht erhoben. Beim Normalsatz von 8,1 Prozent entspricht das einem Warenwert von rund 62 Franken, bei reduziert besteuerten Waren wie Büchern (2,6 Prozent) rund 193 Franken. Bis zu diesen Werten kommt die Ware also ohne Einfuhrsteuer beim Kunden an.

Was zunächst wie ein Vorteil klingt, wird für wachsende Händler zur Steuerfalle – über die sogenannte Versandhandelsregelung. Sobald ein ausländisches Unternehmen mit solchen einfuhrsteuerfreien Kleinsendungen mindestens 100.000 Franken Umsatz pro Jahr in die Schweiz erzielt, gilt es dort als steuerpflichtig. Ab diesem Punkt müssen sämtliche Lieferungen an Schweizer Kundinnen und Kunden wie inländische Verkäufe behandelt werden: Der Händler muss sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung registrieren, in der Regel über eine Fiskalvertretung in der Schweiz, und auf seinen Rechnungen die Schweizer Mehrwertsteuer ausweisen und abführen.

Die geltenden Schweizer Mehrwertsteuersätze liegen seit dem 1. Januar 2024 bei 8,1 Prozent (Normalsatz), 2,6 Prozent (reduzierter Satz für Lebensmittel, Bücher, Medikamente) und 3,8 Prozent (Sondersatz für Beherbergung). Wer die 100.000-Franken-Schwelle überschreitet und sich nicht registriert, riskiert Nachforderungen und blockierte Sendungen – ein Grund, den eigenen Schweiz-Umsatz von Anfang an im Blick zu behalten.

Neu seit 2025: Die Plattformbesteuerung

Seit dem 1. Januar 2025 hat die Schweiz die Mehrwertsteuerpflicht im Onlinehandel deutlich ausgeweitet. Verkauft ein Händler über eine elektronische Plattform, die den Verkauf im eigenen Namen abwickelt, gilt nun die Plattform selbst als Leistungserbringer und schuldet die Schweizer Mehrwertsteuer. Maßgeblich ist dabei, ob über die Plattform der Kaufvertrag zustande kommt und die Zahlung abgewickelt wird – vereinfacht gesagt der Klick auf „Kaufen” auf einer im eigenen Namen auftretenden Plattform.

Für Händler hat das eine doppelte Konsequenz. Einerseits verlieren sie beim Plattformverkauf ihre bisherige Steuerbefreiung für Kleinsendungen, weil die Umsätze der Plattform zugerechnet werden und diese die 100.000-Franken-Schwelle praktisch immer überschreitet. Andererseits liegt damit auch die Verantwortung für die korrekte Versteuerung bei der Plattform – ein spürbarer Vorteil für alle, die den administrativen Aufwand einer eigenen Registrierung scheuen. Reine Anzeige-, Vergleichs- oder Werbeplattformen sind von der Regelung ausgenommen; sie greift nur dort, wo die Plattform den Verkauf tatsächlich abwickelt.

Versandkosten, Laufzeiten und Retouren realistisch einschätzen

Neben Zoll und Steuern entscheiden die operativen Faktoren darüber, ob sich der Schweiz-Verkauf trägt. Die Versandkosten liegen deutlich über dem Inlandsniveau, weil der grenzüberschreitende Transport und die Verzollung mitbezahlt werden – viele Paketdienstleister erheben zusätzlich eine Verzollungs- oder Bearbeitungsgebühr pro Sendung. Wer regelmäßig international verschickt, fährt deshalb oft besser, wenn er den Versand mit mehreren Dienstleistern bündelt und je Zielland die günstigste Option wählt. Auch die Laufzeiten sind länger als im Inland, da jede Sendung den Zollprozess durchläuft. Beide Faktoren sollten von Anfang an in die Kalkulation und in die transparente Kommunikation gegenüber den Kunden einfließen.

Der oft unterschätzte Posten sind die Retouren. Eine Rücksendung aus der Schweiz ist keine gewöhnliche Retoure, sondern ein erneuter grenzüberschreitender Vorgang, der wieder Zoll- und Einfuhrformalitäten auslöst – diesmal in umgekehrter Richtung. Ohne einen sauber aufgesetzten Retourenprozess bleiben solche Sendungen leicht im Zoll hängen oder verursachen unerwartete Kosten. Wer regelmäßig in die Schweiz verkauft, sollte den Retourenweg deshalb genauso sauber aufsetzen wie den Versand. Dem stehen allerdings echte Chancen gegenüber: Die hohe Kaufkraft und die im Schnitt höheren Warenkörbe machen den Schweizer Markt für viele Sortimente attraktiv – vorausgesetzt, die Zusatzkosten sind eingepreist.

Eigener Versand oder Marktplatz? Wann Amazon oder Galaxus der pragmatischere Weg ist

Für viele Händler stellt sich am Ende eine strategische Frage: alles selbst aufsetzen – Ausfuhr, Verzollung, gegebenenfalls Schweizer Steuerregistrierung – oder den Weg über einen etablierten Marktplatz gehen? Der eigene Versand bietet volle Kontrolle über Marke, Kundenbeziehung und Marge, verlangt aber, dass Zoll, Steuer und Retouren dauerhaft sauber laufen. Das lohnt sich vor allem bei margenstarken Sortimenten mit planbarem Volumen.

Für den Einstieg oder für Sortimente mit kleineren Warenwerten kann der Marktplatzweg der pragmatischere sein. Über einen etablierten Marktplatz wie Amazon oder den größten Schweizer Anbieter Galaxus erreicht man die lokale Kundschaft, ohne die komplette Zoll- und Steuerabwicklung selbst tragen zu müssen – seit der Plattformbesteuerung übernimmt die Plattform in vielen Konstellationen die Mehrwertsteuer. Welche Verkaufsplattformen sich in der Schweiz eignen, hängt stark vom Sortiment ab. Der Preis dafür sind Provisionen und weniger Kontrolle über die Kundenbeziehung. In der Praxis fahren viele Händler eine Kombination: Reichweite und Steuervereinfachung über Marktplätze, margenstarke Stammkundschaft über den eigenen Kanal.

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Verkauf in die Schweiz: Was ist zu beachten?

Wer den Schweiz-Verkauf plant, sollte die folgenden Punkte vorab klären, weil sie über Aufwand und Rentabilität entscheiden:

  • Drittland-Status: Jede Lieferung ist ein Export mit Aus- und Einfuhranmeldung; eine EORI-Nummer auf deutscher Seite ist Voraussetzung.
  • Zoll: Für Industrieprodukte seit 2024 keine Einfuhrzölle, für Agrarprodukte weiterhin Gewichtszölle – die Einfuhrzollanmeldung bleibt aber immer Pflicht.
  • Einfuhrsteuer: Schweizer Mehrwertsteuer (8,1 / 2,6 / 3,8 Prozent) wird auf den Warenwert fällig; Kleinsendungen bis rund 62 bzw. 193 Franken Warenwert bleiben zunächst einfuhrsteuerfrei.
  • Versandhandelsregelung: Ab 100.000 Franken Jahresumsatz aus Kleinsendungen wird die Registrierung in der Schweiz zur Pflicht.
  • Plattformbesteuerung: Seit 2025 schuldet beim Verkauf über eine Plattform diese die Mehrwertsteuer – oft eine Vereinfachung für Händler.
  • Operatives: Höhere Versandkosten und Laufzeiten sowie ein sauber aufgesetzter Retourenprozess gehören in die Kalkulation.

Fazit

Der Verkauf in die Schweiz ist kein Selbstläufer, aber auch kein Buch mit sieben Siegeln. Fast alle Besonderheiten lassen sich auf den Drittlandstatus zurückführen: Aus ihm folgen die Verzollung, die Schweizer Einfuhrsteuer, die Versandhandelsregelung und die neue Plattformbesteuerung. Wer diese Kette einmal verstanden hat, kann die Anforderungen sauber abarbeiten – von der EORI-Nummer über die korrekte Mehrwertsteuer bis zum vorbereiteten Retourenweg.

Ob sich der Aufwand lohnt, ist am Ende eine Frage des Sortiments. Bei margenstarken Produkten mit planbarem Volumen trägt der eigene Schweiz-Kanal die Zusatzkosten problemlos; bei niedrigpreisigen Artikeln mit hoher Retourenquote kann der Weg über einen Marktplatz die klügere Wahl sein. Wichtig ist, ehrlich zu rechnen statt Wachstum zu versprechen – und die operative Abwicklung so aufzusetzen, dass Zoll, Steuer und Versand nicht bei jeder Bestellung neu zum Problem werden. Wie sich Versandprozesse dafür optimieren lassen, entscheidet oft darüber, ob der neue Markt am Ende Gewinn abwirft.